1. Nur CE geprüfte Ware beim österreichischen Fachhandel kaufen.
  2. Blindgänger nicht aufheben und auf keinen Fall nachzünden.
  3. Raketen mit abgebrochenen Stäben auf keinen Fall zünden.
  4. Batterien, deren Ladung nicht gänzlich abgefeuert wurde, erst nach 15 Minuten an der Reservezündschur erneut anzünden, damit auch der Rest abgefeuert wird.
  5. Batterien ohne Reserveanzündschnur geben Sie in einen Wasserkübel und lassen Sie diesen 1-2 Tage stehen. Danach kann die Batterie ungefährlich im Restmüll entsorgt werden. Dies gilt auch für die meiste Pyrotechnik, unter Beachtung spezifischer Produkteigenschaften!
  6. Für abgeschossene Batterien empfehlen wir diese erst am nächsten Tag in den Restmüll zu geben! Vorsicht Glutreste!
  7. Nicht funktionierende Feuerwerkskörper an den Verkäufer bzw. Händler zurückgeben. Diese sind verpflichtet diese Artikel auch zurückzunehmen.
  8. Halten Sie nie Körperteile über eine Feuerwerksbatterie.
  9. Raketen immer mit ausgestreckter Hand zünden.
  10. Sorgen Sie immer für ausreichende Standsicherheit und geeignete AbschussvorrichtungenRaketen nicht in den Boden stecken. 
  11. Halten Sie immer den angegebenen Mindestsicherheitsabstand, besser sogar einen etwas größeren Abstand ein.
  12. Feuerwerkskörper sind teilweise sogar biologisch abbaubar, es wird weitgehend auf Plastik verzichtet. Trotzdem ist aber Feuerwerksmüll nicht in der Natur zurückzulassen, sondern zu entsorgen!
  13. Verwendete Feuerwerksartikel sind nach dem Abschuss, und entsprechender Nachbehandlung (Punkt 5 und 6!), in der Restmülltonne zu entsorgen. Damit werden Gemeinden unterstützt und ein Beitrag für die Umwelt geleistet.
  14. Falls Sie oder ihre Freunde in Besitz von illegalen Feuerwerkskörpern sind – bitte sofort entsorgen (Punkt 5)- Achtung Lebensgefahr!

Entsorgung von Feuerwerkskörpern: Die österreichischen Pyrotechnikunternehmen und Fachhändler setzen auf umweltfreundliches Feuerwerk. Die Intention ist, den Konsumenten darauf hinzuweisen, den verwendeten Feuerwerksartikel, unter Beachtung der 14 Punkte, nach dem Abschuss in der Restmülltonne zu entsorgen, um damit die Gemeinden zu unterstützen und einen Beitrag zur Umwelt zu leisten.

 

F1:  ab 12 Jahren 

  • Sehr geringe Gefahr, vernachlässigbarer Lärmpegel; können ggf. in geschlossenen Räumen verwendet werden, wenn laut Gebrauchsanweisung zulässig (§ 11 Z 1 Pyrotechnikgesetz)
  • z.B. Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerk etc.

 

F2:  ab 16 Jahren

  • Geringe Gefahr, geringer Lärmpegel, zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen (§ 11 Z 2 Pyrotechnikgesetz)
  • z.B. Schweizer Kracher (Piraten), Knallfrösche, Batteriefeuerwerke, „Ladycracker“ etc.

F3: ab 18 Jahren  und Sachkunde

  • Mittlere Gefahr, zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen, Lärmpegel gefährdet nicht die menschliche Gesundheit (§ 11 Z 3 Pyrotechnikgesetz)
  • z.B. Knallkörper, Feuerräder etc.

 

F4:  ab 18 Jahren  und Fachkunde

  • Große Gefahr, nur zur Verwendung von Personen mit Fachkenntnis vorgesehen, Lärmpegel gefährdet nicht die menschliche Gesundheit (§ 11 Z 4 Pyrotechnikgesetz)
  • z.B. Feuerwerksbomben, Fächersonnen, Fontänen, Feuertöpfe etc.